Ab 35 regelmäßig zur Gesundheitsuntersuchung
- Ab dem Alter von 35 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Vorsorge und Früherkennung von Erkrankungen. Sinnvollerweise kann man die Untersuchung zusammen mit dem Hautkrebs-Screening durchführen lassen.
- Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) und Nierenerkrankungen.
- Frühzeitig erkannt, können die meisten Risikofaktoren durch Verhaltensänderungen ausgeräumt, bleibende Funktionsstörungen verhindert und Erkrankungen schon in einem Stadium behandelt werden, in dem sie noch keine oder wenig bleibende Schäden verursacht haben.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Um Ihre Wartezeit so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir Ihnen, den
ausgefüllt zur Untersuchung mitzubringen.
Ihre Praxisgemeinschaft